Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2006 - L 3 RJ 87/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres; Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf Rentenzahlung aus eigener Versicherung; Zeitpunkt des Fälligwerdens des Anspruchs auf Rentenzahlung aus eigener Versicherung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 08.08.2003 - S 24 RJ 601/02
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2006 - L 3 RJ 87/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 10/04 R
Erwerbsunfähigkeitsrente - Erwerbsminderungsrente - Arbeitsmarktlage - Zeitrente …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2006 - L 3 RJ 87/03
Der Kläger ist der Auffassung, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 8. September 2005 zum Aktenzeichen B 13 RJ 10/04 R ein Anspruch auf Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach altem Recht auch dann bestehe, wenn der Leistungsfall der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit im Dezember 2000 eingetreten und der Rentenantrag noch vor dem 1. Januar 2001 gestellt worden sei.Der Rentenbeginn gehört nicht zu den Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung der Rente wegen Berufsunfähigkeit (vgl. Urteil des BSG vom 8. September 2005 - B 13 RJ 10/04 R - in SozR 4-2600 § 101 Nr. 2).
Diese Auffassung findet - worauf das BSG in seinem Urteil vom 8. September 2005 (a. a. O.) hingewiesen hat - weder im Gesetzeswortlaut noch in den Materialien zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des SGB VI und anderer Gesetze eine Stütze.
Gründe für die Zulassung der Revision gemäß § 160 Abs. 2 SGG liegen nicht vor, da der Senat nicht von dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 8. September 2005 - B 13 RJ 10/04 R -abweicht.
- BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R
Rentenbeginn bei verspäteter Antragstellung, Stammrecht
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2006 - L 3 RJ 87/03
Die dort in Bezug genommenen "Anspruchsvoraussetzungen", also die Entstehungs- und Bestehensvoraussetzungen für die Rechte auf Renten und auch die Entstehungsvoraussetzungen für die Einzelansprüche hieraus, sind nicht im 5., sondern im 1. und 2 Unterabschnitt des 2. Abschnitts des 2. Kapitels des SGB VI (§§ 33 bis 62 SGB VI) abschließend geregelt (vgl. Urteil des BSG vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R - in SozR 3-2600 § 99 Nr. 5).
- LSG Baden-Württemberg, 20.08.2014 - L 2 R 5350/13
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - anwendbares Recht bei Erfüllung der …
Es ist dem Gesetz nicht zu entnehmen, dass § 300 Abs. 2 SGB VI einen anderen Anspruchsbegriff meint als er in den §§ 38, 40 SGB I verwendet wird (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 4.5.2006, L 3 RJ 87/03, Rn. 27).